Satzung

Freundeskreis Deszk

I. Ziele der Partnerschaft (Freundschaft) mit der Gemeinde Deszk/Ungarn

Die Partnerschaft(Freundschaft) mit der ungarischen Gemeinde Deszk hat zum unmittelbaren Ziel, durch eine offizielle Verbindung die persönliche Begegnung, den Kontakt der Menschen über die Grenzen hinweg zu fördern und durch solche unmittelbaren menschlichen Verbindungen ein Gefühl der Verbundenheit, des Zusammengehörens, der Freundschaft von Mensch zu Mensch zu erzeugen, dadurch Vorurteile und Ressentiments abzubauen und eine Grundlage für das zu schaffende gemeinsame Europa an der Basis in den Völkern aufzubauen.

Aufgabe einer solchen Partnerschaft (Freundschaft) ist, einen Beitrag zur besseren Information übereinander, zu einem mehr an Wissen und damit auch Verständnis für die Mentalität, die gesellschaftlichen Strukturen, für administrative und politische Zusammenhänge beim Partner zu leisten und damit neben der emotionalen die rationale Grundlage für das Hineinwachsen in eine europäische Gemeinsamkeit und Solidarität auszubauen.

Entscheidend für den dauernden Bestand einer Partnerschaft (Freundschaft) ist aber, dass es gelingt, die Partnerschaft (Freundschaft) im Bewusstsein breiter Kreise der Bevölkerung der beteiligten befreundeten Gemeinde zu verankern. Dazu ist es notwendig, über Kontakte von Vereinen, politischen Parteien, Organisationen, gesellschaftlichen Gruppen aller Art dem einzelnen Bürger die persönliche Teilnahme, die Begegnung mit Menschen aus der Partnergemeinde (befreundeten Gemeinde), die Anknüpfung persönlicher Beziehungen und insbesondere Begegnungen und Besuche von Familien zu ermöglichen. Ziel muss es dabei sein, möglichst viele dieser Gruppen und Einzelkontakte zu „Selbstgängern“ werden zu lassen, d.h. einen Zustand zu erreichen, in dem die Beziehungen zwischen einzelnen Familien, Gruppen und Vereinen so eng geworden sind, dass es auch ohne Anstoss und Zutun der Gemeinde immer wieder zu gegenseitigen Begegnungen und Besuchen kommt.

Um diese genannten Ziele zu erreichen, haben Bürger der Gemeinde Wiesenbach einen Freundeskreis gegründet, der die Gemeinde tatkräftig bis zur Realisierung der offiziellen Partnerschaft und darüber hinaus unterstützen soll.

 

II. Richtlinien für die Arbeit des Freundeskreises

1) Der Freundeskreis besteht aus allen interessierten Einwohnern der Gemeinde, die bereit sind,
sich im Sinne der Gemeindepartnerschaft zu engagieren.
2) Der Freundeskreis – die Versammlung aller interessierten Einwohner – hat folgende Aufgaben:

  • a) Wahl der Mitglieder der Vorstandschaft
  • b) Entgegennahme des Jahresberichts der Vorstandschaft
  • c) Beschluss über die Änderung der Grundlagen für die Arbeit des Freundeskreises
3) Der Freundeskreis tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Die Einberufung erfolgt vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen durch Bekanntmachung in den Gemeindenachrichten mit Angabe der Tagesordnung. Die Einberufung kann ebenfalls durch den Bürgermeister der Gemeinde erfolgen
4) Die Vorstandschaft besteht aus

  • a)  1. Vorsitzenden
  • b)  2. Vorsitzenden
  • c)  Schatzmeister
  • d)  Schriftführer / Protokollführer
  • e)   Beisitzern
  • f)  Vertreter der Gemeinde (Bürgermeister oder dessen Beauftragter)
5) Der Freundeskreis wird durch den 1. Vorsitzenden, in dessen Verhinderungsfall durch den 2. Vorsitzenden, nach außen vertreten. Er beruft die Vorstandschaft je nach Geschäftslage ein und teilt die Tagesordnung rechtzeitig mit. Bei den Sitzungen der Vorstandschaft hat jedes Vorstandsmitglied eine Stimme. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
6) Die Vorstandschaft wird vom Freundeskreis im rollierenden System gewählt.
Diese Regelung gilt ab dem Tag der Annahme dieser Richtlinien in der Weise, dass der 1. Vorsitzende und der Schatzmeister auf die Dauer von einem Jahr und der 2. Vorsitzende sowie der Schriftführer auf die Dauer von zwei Jahren gewählt werden. Nach Ablauf dieser Amtszeiten werden diese Mitglieder auf die Dauer von 2 Jahren vom Tag der Wahl ab gerechnet gewählt. Alle übrigen Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren vom Tag der Wahl ab gerechnet gewählt. Der Vertreter der Gemeinde ist qua Amt Mitglied der Vorstandschaft.
7) Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes ist der verbleibende Vorstand berechtigt, bis zur nächsten ordentlichen Versammlung des Freundeskreises einen Nachfolger zu wählen. Diese Versammlung wählt sodann jeweilige Nachfolger für die noch verbleibende restliche Amtszeit.
8) Das Geschäftsjahr fällt zeitlich mit dem Kalenderjahr zusammen.
9) Die Gemeinde Wiesenbach unterstützt den Freundeskreis finanziell, da die Arbeit im Interesse der Gemeinde liegt.
 
 

Wiesenbach, den 17.06.2004